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   VGH Bayern, 19.01.2010 - 6 ZB 09.323   

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https://dejure.org/2010,72224
VGH Bayern, 19.01.2010 - 6 ZB 09.323 (https://dejure.org/2010,72224)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19.01.2010 - 6 ZB 09.323 (https://dejure.org/2010,72224)
VGH Bayern, Entscheidung vom 19. Januar 2010 - 6 ZB 09.323 (https://dejure.org/2010,72224)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Erschließungsbeitrag; (keine) vorhandene Erschließungsanlage; (keine) historische Straße; mangelnde Darlegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.03.2007 - 1 BvR 2228/02

    Staatliches Spielbankenmonopol in Bayern

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2010 - 6 ZB 09.323
    Solche ernstliche Zweifel wären anzunehmen, wenn ein in der angegriffenen Entscheidung enthaltener einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt würde (vgl. BVerfG vom 26.3.2007 BayVBl 2007, 624).
  • BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84

    Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig -

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2010 - 6 ZB 09.323
    Insoweit muss der Zulassungsantrag wenigsten einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung einer über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (vgl. VGH BW vom 12.5.1997 NVwZ 1998, 305 unter Hinweis auf BVerwG vom 31.7.1984 BVerwGE 70, 24).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.05.1997 - A 12 S 580/97

    Zulassung der Beschwerde: Darlegungserfordernis hinsichtlich der Zulassungsgründe

    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2010 - 6 ZB 09.323
    Insoweit muss der Zulassungsantrag wenigsten einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung einer über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (vgl. VGH BW vom 12.5.1997 NVwZ 1998, 305 unter Hinweis auf BVerwG vom 31.7.1984 BVerwGE 70, 24).
  • VGH Bayern, 24.06.2003 - 6 ZB 00.2159
    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2010 - 6 ZB 09.323
    Das Verwaltungsgericht hat zutreffend festgestellt, dass der 1955 vorhandene 375 m lange Entwässerungsgraben nicht den damaligen technischen Anforderungen für eine erstmalige endgültige Herstellung einer Erschließungsanlage (vgl. BayVGH vom 24.6.2003 Az. 6 ZB 00.2159 - juris - zu einer 1967 geschaffenen Straßenentwässerung über einen offenen Graben) genügte.
  • VGH Bayern, 15.11.2004 - 6 CS 04.739
    Auszug aus VGH Bayern, 19.01.2010 - 6 ZB 09.323
    Eine Abweichung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO von einer Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs, vor allem von dem Beschluss des Senats vom 15. November 2004 (Az. 6 CS 04.739) ist nicht dargelegt.
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